Qualitätssicherung
Im Rahmen von Qualitätssicherung wird die Qualität der Dienstleistungen immer wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst und inhaltlich verbessert.
Die oftmals als Eingangsqualität definierte Transparenz über die fachlichen Haltungen
und Einstellungen, sowie die Einhaltung von Vereinbarungen zwischen Leistungsträger und uns als Leistungserbringer spiegeln sich hier wieder. Hilfebedarf, Ziele und Maßnahmen müssen klar definiert sein, damit eine effektive Hilfe geleistet werden kann. Die Hinzunahme von fachlichen Stellungnahmen weiterer Betreuungssysteme oder des Facharztes kann in diesem Zusammenhang die Qualität der Dienstleistung erheblich steigern.
Die Erstellung eines präzisen, verbindlichen und vollständigen Leistungsangebots durch die Heilpädagogischen und ambulanten Dienste als Leistungserbringer ist ebenfalls Teil der Eingangsqualität.
Im Sinne einer guten Struktur- und Prozessqualität arbeiten wir auf der Basis einer tragfähigen Beziehung mit den uns anvertrauten Menschen. Hierbei werden wesentliche Bezugspersonen, gesetzliche Betreuer und letztlich auch der Leistungsträger mit einbezogen. Die Zeitfenster der einzelnen Betreuungsdienstleistungen sind nicht auf eine Regeldienstzeit von Montags bis Freitags begrenzt, sondern werden auch an Wochenenden und Feiertagen erbracht, genau dann, wenn erfahrungsgemäß der Bedarf an psychosozialer Unterstützung steigt.
Das Hilfeangebot soll mit der regionalen Angebotsstruktur vernetzt werden.
Regelmäßige Fortbildung, kollegiale Fallbesprechung, Übergabemanagement und die fundierte Anleitung und Schulung von Helferkräften zählt für uns zur fachlichen Arbeitskultur.
Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt bedarfsorientiert auf der Grundlage von individueller Förder- bzw. Teilhabeplanung. Diese wird regelmäßig fortgeschrieben und überprüft. Die Arbeit wird regelmäßig dokumentiert. Die Berichtspflicht wird
gegenüber dem Leistungsträger im Rahmen der zeitlichen und inhaltlichen Vereinbarung erfüllt.
Die Ergebnisqualität spiegelt sich in der regelmäßigen Überprüfung und Reflektion der in der Förder- und Teilhabeplanung festgelegten Ziele wieder.
Die berufsverbandliche Anerkennung und Zertifizierung der Heilpädagogischen und ambulanten Dienste durch den BHP/Fachverband für Heilpädagogik e.V. soll noch im Gründungsjahr erfolgen.