Heilpädagogische und ambulante Dienste* Kirsten Dahmen

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    Am Leben teilhaben ......

 

   

 

Als Dienstleistungen für volljährige Menschen mit Behinderung im

eigenen Wohnraum können angeboten werden: 

 

♦ Wohntraining

♦ Beratung bei der Auswahl der geeigneten Wohn- und Lebensform 

♦ Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit Selbstversorgung persönliche Hygiene, Umgang mit Geld Haushaltsführung,

Konflikten mit Mitbewohnern und Nachbarn                     

♦ Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste 

♦ Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen 

♦ Fahrdienste

  Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer,

psychologischer  und sozialer Dienste und Leistungen sowie beim Umgang

mit Ämtern,

Banken und sonstigen Institutionen

♦ Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den

Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Bildungs- und Freizeitangeboten, beim Aufsuchen

von Freunden und Angehörigen

♦ Förderung und Entwicklung kreativer und lebenspraktischer Fertigkeiten

 

                                                  

 

Wenn Sie Interesse am Betreuten Wohnen haben, nehmen Sie Kontakt

mit uns auf und tragen Sie sich unverbindlich in unsere Mitbewohnerkartei

ein  oder testen Sie Ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten bei einen

Wohnen auf Probe  im Rahmen einer heilpädagogischen

Einzelmaßnahme, bzw. einer Ferienbetreuung.

                                                                                                                                              

Es soll an dieser Stelle aber auch erwähnt sein, dass für

das Leben in einer selbständigen Wohnform bestimmte

Kriterien erfüllt sein sollten. Folgende Kompetenzen sollten

 für das Betreute Wohnen vorhanden sein:

 

 

-         beim Einzelwohnen: psychische Stabilität; Fähigkeit,

      Vereinsamungstendenzen entgegenzuwirken

-          beim Wohnen in einer Wohngemeinschaft: ausreichende

      Sozialkompetenz zum Leben in der Gemeinschaft

-          vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit des behinderten

      Menschen: Er muss in der Lage sein, den überwiegenden

      Teil des Lebensalltags allein oder mit Hilfe

            Dritter, z.B. Haushaltshilfe ,Mitbewohner, Pflegehilfe)

            strukturieren und bewältigen zu können

-         ein Mindestmaß an Ressourcen , die die stufenförmige

      Verselbständigung unterstützen 

 

                                                            

 

 

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